Schulregeln

Gut zusammen leben und arbeiten

In dieser Rubrik sind alle schulischen Regelungen für gelingendes Miteinander-Leben und Miteinander-Arbeiten zusammengefasst.

Stand der letzten Aktualisierung: 29. Juni 2026 (Schulordnung: Neufassung Unterrichtszeit, Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte)

Schulordnung

Die Regeln des Zusammenlebens und die Hausordnung bilden die Grundlage für ein friedliches Miteinander von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Beschäftigten am Gymnasium Bornbrook.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen gemeinsam Verantwortung für ein harmonisches Schulklima. Jede Art von Diskriminierung (z.B. nach Herkunft, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, körperlicher Beschaffenheit oder gesellschaftlich-finanziellem Hintergrund) in Wort und Handlung hat an unserer Schule keinen Platz, deshalb lernen wir stetig gemeinsam durch Offenheit, Reflexion und gegenseitigen Respekt anti-diskriminierend zu handeln.

Um miteinander unbelastet und störungsfrei lernen zu können, halten wir uns als Schulgemeinschaft an folgende Regeln:

Regeln des Zusammenlebens

Respekt und Achtung sowie Umgang mit Konflikten

1. Wir erkennen die Meinung anderer bzw. Andersdenkender an und lösen Konflikte gewaltfrei und in respektvollem Ton.

2. Wir respektieren das Eigentum anderer und das der Schule.

3. Wir achten auf die Umwelt.

4. Wir halten die Hausordnung und die Klassen- bzw. Kursregeln ein.

5. Wir gehen rücksichtsvoll, freundlich und höflich miteinander um.

6. Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. In Konfliktsituationen halten wir uns an den Konfliktleitfaden.

Gemeinsames Lernen

1. Wir unterstützen einander in unseren Lernprozessen und würdigen unsere Leistungen.

2. Wir tragen Verantwortung für unseren eigenen Lernprozess und den der anderen und sorgen gemeinsam für ein lernförderliches Arbeitsklima.

3. Wir stärken einander, indem wir Aufgaben für die Schulgemeinschaft übernehmen.

Hausordnung

Die Hausordnung umfasst Vorschriften für die Benutzung des Gebäudes, aber auch Vorgaben, wie bei Abwesenheit zu verfahren ist.

1. Unterrichtszeit

1. Stunde: 7.55 bis 8.40 Uhr (Klasse 5 und 6), 8.00 bis 8.45 Uhr (ab Klasse 7)

2. Stunde: 8.45 bis 9.30 Uhr

3. Stunde: 9.55 bis 10.40 Uhr

4. Stunde: 10.40 bis 11.25 Uhr

5. Stunde: 11.55 bis 12.40 Uhr

6. Stunde: 12.40 bis 13.25 Uhr

7./8. Stunde: 14.00 bis 15.30 Uhr

9./10. Stunde: 15.30 bis 17.00 Uhr 

2. Während des Schultags verlassen die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse das Schulgelände – auch bei Krankheit – nur nach persönlicher Abmeldung bei der nachfolgenden Lehrkraft und dem Sekretariat. Sie können in der Mittagspause das Schulgelände nur dann verlassen, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung genehmigt worden ist.

3. In den großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse die Unterrichtsräume. Diese werden von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen.

4. Die Lerngruppen hinterlassen die Unterrichtsräume aufgeräumt und sauber. Die Lerngruppen, die den Raum als letzte nutzen, stellen die Stühle hoch und fegen. Müll wird entsprechend den Regeln zur Mülltrennung entsorgt. In Fachräumen und Sporthallen gelten eigene Ordnungsregeln.

5. Ballspielen, Kick- und Skateboard- sowie Inlinerfahren sind im Schulgebäude verboten. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

6. Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte (siehe hierzu das separate Info-Feld)

7. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper, „Pfefferspray“) dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.

8. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Drogen verboten.

9. Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände muss vom Schulleiter genehmigt werden.

10. Fahrräder, Mofas, Kick- und Skateboards sowie Elektroroller müssen auf dem Schulgelände geschoben bzw. getragen und an den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

11. Der Schulparkplatz steht an Schultagen bis 14.00 Uhr nur Lehrkräften und Angestellten der Schule zur Verfügung.

12. Schäden und Unfallgefahren werden sofort beim Hausmeister gemeldet und Fundsachen werden bei ihm abgegeben.

13. Der Essraum ist zwischen 12.45 und 14.00 Uhr vorrangig für Schülerinnen und Schüler reserviert, die eine Mahlzeit einnehmen.

 

Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte

Grundsatz

Wir fördern das Arbeiten mit digitalen Endgeräten und die digitale Kompetenz, das heißt den sicheren und sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten am Gymnasium Bornbrook. Am Gymnasium Bornbrook werden digitale Endgeräte grundsätzlich nur als Arbeitsmittel eingesetzt. Die Pausen und die Freistunden bleiben insbesondere für die Klassenstufen 5-8 dem sozialen Austausch, dem Spielen und der Erholung vorbehalten. Wir verpflichten uns als Schulgemeinschaft, diese Vereinbarung aktiv zu unterstützen und übernehmen insbesondere Verantwortung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Die Eltern tragen und begleiten diese Vereinbarung mit, indem sie entsprechend auf ihre Kinder einwirken.

 

Regelungen

Auf dem Schulgelände sind Smartphones und ähnliche internetfähige Endgeräte generell ausgeschaltet und in der Schultasche zu verstauen.

  • Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 nutzen Laptops und Tablets für die schulische Arbeit.
  • Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 können Smartphones im Oberstufenhaus nutzen.
  • Lehrende nutzen Smartphones als zusätzliches Arbeitsgerät.
  • Die Lehrkraft kann über Ausnahmen und den sinnvollen Einsatz im Unterricht entscheiden.
  • Unautorisierte Bilder, Videos und Audiomitschnitte sowie Verleumdung, Beleidigungen oder Mobbing über digitale Medien sind (gesetzlich) generell verboten.

 

Umsetzung

  • Für die Durchsetzung der Schulordnung sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verantwortlich.
  • Wir empfehlen den Eltern in Klasse 5-10 die Smartphones der Kinder über die “Elternsteuerung” aktiv zu verwalten und während der Unterrichtszeit Social Media- und Messenger-Apps zu deaktivieren.
  • Die Kommunikation zwischen Eltern und Schülerinnen und Schülern findet während der Unterrichtszeit nur im Ausnahmefall über das Mobiltelefon statt. Dieser Ausnahmefall wird von einer Lehrkraft begleitet. Über das Sekretariat kann jederzeit Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und Angehörigen aufgenommen werden.
  • Bei Missachtung der Schulordnung sind folgende abgestufte Sanktionen vorgesehen: Aufklärendes Gespräch, bei wiederholtem Verstoß Einbehaltung des Endgeräts bis zum Ende des Schultages durch die Schulleitung, bei häufigen Verstößen wird das Gerät an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. Ansonsten greifen die Regeln des Schulgesetzes.

 

Begleitende Maßnahmen

  • Die Regeln werden zu Beginn des Schuljahres in den Klassen bekannt gemacht und gut sichtbar im Schulgebäude kommuniziert.
  • Zur Entwicklung der digitalen Kompetenz und im Folgenden der Medienkompetenz werden regelhaft Unterrichtsangebote zur Medienbildung in allen Klassenstufen etabliert.
  • Eltern begleiten ihre Kinder bei der Ausbildung der digitalen und medialen Kompetenz und nutzen u.a. das Angebot des Elternrates zur Beratung und Fortbildung.

 

 

Anhang

Modalitäten für die sog. „Nachholstunde“

1. Die Nachholstunde schafft die Möglichkeit, versäumten Unterricht, nicht erledigte Aufgaben, versäumte Klassenarbeiten oder Klausuren u. Ä. am Freitag in der siebten Stunde unter Aufsicht nachzuholen.

2. Die Auflage kann Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I erteilt werden.

3. Bei Verspätungen: Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer erteilt die Auflage bei drei (nicht entschuldigten) Verspätungen innerhalb von 14 Tagen, ausweislich der Eintragungen im Klassenbuch. Die Mitteilung an die Eltern erfolgt formlos über das Mitteilungsfeld im Schulplaner. Die Aufgaben stellt und kontrolliert die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder eine Fachlehrkraft.

4. Bei versäumter Mitarbeit, wiederholt nicht erledigten Hausaufgaben etc: Die Erteilung der Auflage liegt im Ermessen der Fachlehrkraft, die diese Maßnahme unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einsetzt. Die Mitteilung an die Eltern erfolgt formlos über das Mitteilungsfeld im Schulplaner oder mit Formbrief. Die Aufgaben stellt und kontrolliert die betreffende Fachlehrkraft.

Computernutzungsordnung

Diese Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule auf. Insbesondere müssen alle Nutzer darauf achten, dass:

  • auch in der digitalen Kommunikation höfliche und respektvolle Umgangsformen eingehalten werden,
  • mit den Computern der Schule und dazugehörigen Geräten sorgfältig umgegangen wird,
  • die persönlichen Zugangsdaten für die Computernutzung (Passwort) geheim gehalten und ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden,
  • fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht beachtet werden,
  • illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden,
  • persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern nicht unberechtigt im Internet veröffentlicht werden.

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen (Computerräume, Smartboards, Notebooks, Netbooks, Tablets, etc.) im Rahmen des Unterrichts und außerhalb des Unterrichts.

Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, das technische und das Verwaltungspersonal des Gymnasiums Bornbrook, wobei alle diese Personen im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet werden. Dies schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.

Diese Nutzungsordnung ergänzt die jeweils gültige Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

I-Serv-Benutzerkonten

Jeder Nutzer bekommt ein passwortgeschütztes Benutzerkonto auf dem Schulserver. Das Passwort für das jeweilige Konto ist geheim zu halten und eine Arbeitsstation darf nach Anmeldung nicht unbeaufsichtigt verlassen werden. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der jeweilige Nutzer vom System abzumelden und ggf. den Rechner herunterzufahren.

Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Benutzernamen ablaufen, voll verantwortlich. Die leichtfertige Weitergabe von eigenen Passwörtern muss unbedingt unterbleiben. Sie hat schon zu nicht unerheblichem Missbrauch geführt.

 

E-Mail

Mit dem Benutzerkonto ist eine E-Mail-Adresse der Form vorname.name@bornbrook.de verknüpft. Diese wird zur schulinternen Kommunikation zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass der Austausch von E-Mails, Hausaufgaben, Schulflyer, etc. zwischen bornbrook.de-Adressen möglich ist. 

Dagegen ist es aus Datenschutzgründen für Schüler nicht möglich, E-Mails mit anderen Servern auszutauschen. Insbesondere ist es für Schüler technisch nicht möglich, die schulische E-Mail für private Zwecke zur Anmeldung bei Internetangeboten jeglicher Art (wie z.B. Facebook oder Google+) zu verwenden.

 

 

Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

Es ist insbesondere verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu versenden oder auf dem Schulserver zu speichern.

 

 

Datenschutz

Das Gymnasium Bornbrook ist in Wahrnehmung seiner Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Alle im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter. Die Schule wird nur in Fällen des Verdachts auf Missbrauch von ihren Einsichtsrechten Gebrauch machen.

Ein Schulnetzwerk ist ein pädagogisches Netzwerk, in das keine persönlich sensiblen Daten eingestellt werden dürfen, da eine 100%ige Sicherheit der Daten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht garantiert werden kann.

 

 

Datensicherheit

Auch wenn die Daten regelmäßig gesichert werden, übernimmt das Gymnasium Bornbrook keinerlei Haftung für verlorengegangene Daten, weshalb jeder Nutzer besonders wichtige Daten auch vom Server unabhängig auf einem anderen Medium speichern sollte.

Endet die Schulzeit einer Schülerin oder eines Schülers am Gymnasium Bornbrook bzw. die Beschäftigungszeit eines Nutzers, sind die weiterhin benötigten Dateien anderweitig zu sichern, da die Benutzerkonten dann gelöscht werden.

 

 

Schutz der Geräte

Ein sorgsamer Umgang mit den Geräten ist Voraussetzung für die Nutzbarkeit durch alle Schülerinnen und Schüler.

 

 

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.

Externe Speichermedien dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder einer anderen Aufsicht führenden Person eingelegt oder angeschlossen werden. Das Herunterladen und Installieren von Programmen aus dem Internet ist untersagt. Ebenso darf keine nichtschuleigene Software installiert werden.

 

 

Verhalten in den Computerräumen

Während der Nutzung der Schulcomputer sind Essen und Trinken untersagt. Vor dem Verlassen der Computerräume sind die Fenster zu schließen, der Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt zu hinterlassen sowie die Stühle an die Tische zu stellen.

 

 

Smartboards

Die Smartboards und die angeschlossenen Computer dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft oder nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft für schulische Zwecke verwendet werden.

Auf der empfindlichen Oberfläche der Smartboards darf nur mit den Fingern und den vier dafür vorgesehenen „Stiften“ geschrieben werden, keinesfalls aber mit Whiteboardmarkern oder anderen „echten Stiften“. Die Smartboards und die angeschlossenen Computer sind nach Beendigung der Nutzung auszuschalten.

 

 

Nutzung des Internets

Der Internet-Zugang ist nur für schulische Zwecke zu nutzen. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte zu beachten.

 

 

Zurücksetzung von Schülerpasswörtern

Schülerinnen und Schüler, die ihr Passwort vergessen haben, wenden sich an ihre Klassenlehrer, die über das iServ-Startmenü unter Verwaltung > Benutzer beim betreffenden Schüler das Passwort zurücksetzen können.

In Ausnahmefällen wenden sich Schülerinnen und Schüler an die iServ-Administratoren, die nach Legitimationsprüfung (Schülerausweis o.ä.) das Passwort zurücksetzen.

 

Speichern personenbezogener Daten

Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung des Nutzers sowie im Falle der Minderjährigkeit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

Bei der Bekanntgabe von persönlichen Informationen im Internet ist größte Vorsicht geboten. Insbesondere dürfen persönliche Daten wie Adresse oder Telefonnummer von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie von Lehrerinnen und Lehrern nicht ins Netz gestellt werden. Der Speicherplatz ist nur für schulische Zwecke zu nutzen.

 

 

Haftung

Ein Nutzer, der schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Eine Haftung des Gymnasiums Bornbrook für einen zeitweiligen Ausfall des Servers bzw. des Internetzuganges ist ausgeschlossen.

 

Sanktionen

Die Administratoren und die Schulleitung sind berechtigt, pädagogische Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Nutzungsordnung zu ergreifen. Dies beinhaltet u.a. die Löschung von unangebrachten bzw. störenden Einträgen und Dateien.

 

Bibliotheksordnung

Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung des Gymnasiums Bornbrook der Stadt Hamburg. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich.

Anmeldung

Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer E-Mail Adresse unverzüglich mitzuteilen.

 

 

Benutzerausweis

Der Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden. Sollte der Inhaber dieser Pflicht nicht nachkommen, hat er für den daraus entstehenden Schaden einzustehen. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen verlorenen oder beschädigten kann eine Gebühr erhoben werden.

 

Ausleihe und Benutzung

Die Bibliothek bietet Medien, mobile CD-Abspielgeräte und Notebooks zur Ausleihe an. Die Leihfrist für Medien beträgt 2 Wochen. Die CD-Abspielgeräte und die Notebooks werden nur für den Gebrauch in der Bibliothek entliehen und müssen vor dem Verlassen der Bibliothek zurückgegeben werden. Bei Überschreiten der Leihfrist wird der Benutzer per E-Mail oder über den Klassenlehrer (Klassen 5-10), bei Oberstufenschülern über das Schulpostfach ermahnt. Medien aus dem Präsenzbestand können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe zu.

Die Leihfrist der Medien kann vor Ablauf persönlich, telefonisch oder im Internet über das Benutzerkonto zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das entliehene Medium vorzuzeigen. Vormerkung: Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird per E-Mail benachrichtigt, sobald das vorgemerkte Medium zur Abholung bereitliegt. Das Medium liegt dann eine Woche zur Abholung bereit. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

Die Computer und Notebooks sind ausschließlich zum Recherchieren, Lernen und Arbeiten vorgesehen. Weiterhin kann für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten von der Bibliothek eine maximale Benutzungszeit festgelegt werden. Im Übrigen gilt die Benutzerordnung für das Computersystem am Gymnasium Bornbrook.

Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.

Mit Schulabschluss und bei vorzeitigen Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien abzugeben. Die Rückgabe muss von der Bibliotheksleitung auf einem Laufzettel dokumentiert werden; erst nach Vorlage des entsprechenden Laufzettels wird das Schulabgangs- bzw. Abiturzeugnis an den Schüler bzw.die Schülerin ausgehändigt.

Die Bibliothek kann, nach Absprache mit der Bibliotheksleitung, von den Lehrern stundenweise für Veranstaltungen gebucht werden. Zu dieser Zeit kann die Bibliothek für den normalen Ausleihbetrieb geschlossen sein.

 

 

Behandlung der Medien, Beschädigung, Verlust und Haftung

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung. Der Benutzer ist vor dem Ausleihen der Medien dazu verpflichtet, diese auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu prüfen und bereits vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal zu melden. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Die Weitergabe entliehener Medien sowie von CD-Abspielgeräten und/oder NetBooks an Dritte ist nicht gestattet.

Festgestellte Schäden und Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden. Bei mutwilliger Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliothek vom Benutzer die Kosten für die Neuanschaffung zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und Programme entstehen.

 

 

Aufenthalt in der Bibliothek

Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet. Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten – außer denjenigen, die in der Bibliothek fest installiert sind – ist nicht erlaubt.

Taschen und andere mitgebrachte Sachen sind während des Bibliotheksbesuchs in den dafür vorgesehenen Taschenschränken abzulegen. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus den Taschenschränken abhanden gekommen sind.

Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung. Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

Nutzungsordnung Fachräume Naturwissenschaft

Die folgenden Regelungen gelten verbindlich für die Nutzung der naturwissenschaftlichen Fachräume.

Aufenthalt in den Räumen

In den Nawi-Räumen und den naturwissenschaftlichen Sammlungen dürfen sich zu keiner Zeit Schülerinnen und Schüler ohne Aufsicht einer Lehrkraft aufhalten. Das gilt auch für zuverlässige Oberstufenschüler. Sollte die Lehrkraft den Fachraum während des Unterrichts dringend verlassen müssen, müssen alle den Raum verlassen.

 

 

Einschränkung der Nutzung

In den Fachräumen dürfen Fachlehrkräfte nur nach erfolgter Sicherheitseinweisung und Unterzeichnung dieser Regeln unterrichten und erhalten den Hauptschlüssel. Vertretungen in den Räumen durch Nicht-Nawi-Fachkräfte sind nicht möglich. Die Nutzung der Nawi-Räume im Nachmittagsbereich durch Nicht-Nawi-Fachkräfte und damit insbesondere externe Kursleiter ist nicht möglich.

 

 

Ordnung halten

Jede Nawi-Fachkraft achtet peinlich genau auf die Erhaltung des gepflegten und sauberen Zustandes unserer neuen Räume. Die Tafeln werden am Ende der Stunde sorgfältig von den Fachlehrkräften gewischt. Die Pulte werden leergeräumt und, wenn nötig, auch gesäubert. Sie sind somit keine dauerhafte Ablagefläche für Kreide, Versuchsmaterialien, Bücher etc. Die Augenduschen werden regelmäßig gespült (montags, mittwochs und freitags von den Fachlehrkräften in der 1./2. Stunde). Vor und nach jeder Stunde prüft die Fachlehrkraft die Tische auf Schmierereien, Kaugummis etc. Die Sammlungen werden ebenfalls aufgeräumt hinterlassen.

 

 

Essen und Trinken

In den Nawi-Räumen darf nicht gegessen und nicht getrunken werden. Das gilt für alle und zu jeder Zeit. Diese Regelung schließt auch Klausuren mit ein und bedeutet zudem, dass Klausuren, deren Zeitumfang 90 Minuten überschreitet, wie z.B. in diversen Prüfungsformaten, in den Räumen nicht geschrieben werden können. Dieses Verzehrverbot gilt auch für jegliche außerunterrichtliche Veranstaltungen, wie z.B. den Tag der offenen Tür.

 

 

Gefährliche Stoffe

Gefährliche Stoffe müssen nach jeder unterrichtlichen Nutzung umgehend fachgerecht gelagert werden.

 

 

Experimentieren / Gasabsperrung

Beim Experimentieren achten Schülerinnen und Schüler sowie Fachlehrkräfte gleichermaßen auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln. Den Anweisungen der Fachlehrkraft ist Folge zu leisten – ansonsten werden Einzelne vom Experimentieren ausgeschlossen. Wenn erforderlich, kann das Experimentieren für eine angemessene Zeit auch für die gesamte Klasse ausgesetzt werden.

Bei allen Experimenten ist die Fachlehrkraft für die Sicherheit verantwortlich (Gefährdungsbeurteilung). Im Zweifel hat die Sicherheit Vorrang vor dem experimentellen Erkenntnisgewinn. Alle Fachlehrkräfte müssen in der Lage sein, auf die Gasabsperrung zu achten.

 

Hausaufgabenregelung

Hausaufgaben sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Lernprozesses. Mit Hilfe von pädagogisch-didaktisch sinnvollen Hausaufgaben kann in Einzelarbeit der Unterricht in Ruhe nach- und vorbereitet werden, d.h. es kann zum Beispiel wiederholt, recherchiert, auswendig gelernt, geübt, vertieft und weitergedacht werden.

Umfang und Erledigung

Pro Schultag soll der Zeitumfang von 60 Minuten, pro Woche der Umfang von 5 Zeitstunden nicht überschritten werden. Die Aufgabe einer Lektüre für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht ist zusätzlich möglich. Solche bzw. jede längerfristig planbaren Aufgaben wie Lektüren, Referate usw. werden rechtzeitig erteilt und z.B. auf den Klassenkonferenzen terminlich abgesprochen. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den folgenden Tag erteilt. Die Klassensprecher/-innen machen Lehrkräfte direkt darauf aufmerksam, wenn eine besondere Termin- oder Aufgabenverdichtung vorliegt. Die Eltern wirken bei der Arbeitsorganisation ihres Kindes im häuslich-familiären Umfeld unterstützend mit. Die Schule bietet regelmäßig eine Hausaufgabenbetreuung an.

 

 

Dokumentation

Lehrkräfte vermerken die erteilten Hausaufgaben im (digitalen) Klassenbuch. Alle Schülerinnen und Schüler führen darüber hinaus diesen Schulplaner, in den sie die erteilten Hausaufgaben umgehend eintragen.