Gut zusammen leben und arbeiten
In dieser Rubrik sind alle schulischen Regelungen für gelingendes Miteinander-Leben und Miteinander-Arbeiten zusammengefasst.
Stand der letzten Aktualisierung: 29. Juni 2026 (Schulordnung: Neufassung Unterrichtszeit, Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte)
Schulordnung
Die Regeln des Zusammenlebens und die Hausordnung bilden die Grundlage für ein friedliches Miteinander von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Beschäftigten am Gymnasium Bornbrook.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen gemeinsam Verantwortung für ein harmonisches Schulklima. Jede Art von Diskriminierung (z.B. nach Herkunft, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, körperlicher Beschaffenheit oder gesellschaftlich-finanziellem Hintergrund) in Wort und Handlung hat an unserer Schule keinen Platz, deshalb lernen wir stetig gemeinsam durch Offenheit, Reflexion und gegenseitigen Respekt anti-diskriminierend zu handeln.
Um miteinander unbelastet und störungsfrei lernen zu können, halten wir uns als Schulgemeinschaft an folgende Regeln:
Regeln des Zusammenlebens
Respekt und Achtung sowie Umgang mit Konflikten
1. Wir erkennen die Meinung anderer bzw. Andersdenkender an und lösen Konflikte gewaltfrei und in respektvollem Ton.
2. Wir respektieren das Eigentum anderer und das der Schule.
3. Wir achten auf die Umwelt.
4. Wir halten die Hausordnung und die Klassen- bzw. Kursregeln ein.
5. Wir gehen rücksichtsvoll, freundlich und höflich miteinander um.
6. Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. In Konfliktsituationen halten wir uns an den Konfliktleitfaden.
Gemeinsames Lernen
1. Wir unterstützen einander in unseren Lernprozessen und würdigen unsere Leistungen.
2. Wir tragen Verantwortung für unseren eigenen Lernprozess und den der anderen und sorgen gemeinsam für ein lernförderliches Arbeitsklima.
3. Wir stärken einander, indem wir Aufgaben für die Schulgemeinschaft übernehmen.
Hausordnung
Die Hausordnung umfasst Vorschriften für die Benutzung des Gebäudes, aber auch Vorgaben, wie bei Abwesenheit zu verfahren ist.
1. Unterrichtszeit
1. Stunde: 7.55 bis 8.40 Uhr (Klasse 5 und 6), 8.00 bis 8.45 Uhr (ab Klasse 7)
2. Stunde: 8.45 bis 9.30 Uhr
3. Stunde: 9.55 bis 10.40 Uhr
4. Stunde: 10.40 bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.55 bis 12.40 Uhr
6. Stunde: 12.40 bis 13.25 Uhr
7./8. Stunde: 14.00 bis 15.30 Uhr
9./10. Stunde: 15.30 bis 17.00 Uhr
2. Während des Schultags verlassen die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse das Schulgelände – auch bei Krankheit – nur nach persönlicher Abmeldung bei der nachfolgenden Lehrkraft und dem Sekretariat. Sie können in der Mittagspause das Schulgelände nur dann verlassen, wenn ein entsprechender schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung genehmigt worden ist.
3. In den großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 10. Klasse die Unterrichtsräume. Diese werden von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft abgeschlossen.
4. Die Lerngruppen hinterlassen die Unterrichtsräume aufgeräumt und sauber. Die Lerngruppen, die den Raum als letzte nutzen, stellen die Stühle hoch und fegen. Müll wird entsprechend den Regeln zur Mülltrennung entsorgt. In Fachräumen und Sporthallen gelten eigene Ordnungsregeln.
5. Ballspielen, Kick- und Skateboard- sowie Inlinerfahren sind im Schulgebäude verboten. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
6. Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte (siehe hierzu das separate Info-Feld)
7. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Messer, Feuerwerkskörper, „Pfefferspray“) dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
8. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Rauchen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol und Drogen verboten.
9. Der Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände muss vom Schulleiter genehmigt werden.
10. Fahrräder, Mofas, Kick- und Skateboards sowie Elektroroller müssen auf dem Schulgelände geschoben bzw. getragen und an den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
11. Der Schulparkplatz steht an Schultagen bis 14.00 Uhr nur Lehrkräften und Angestellten der Schule zur Verfügung.
12. Schäden und Unfallgefahren werden sofort beim Hausmeister gemeldet und Fundsachen werden bei ihm abgegeben.
13. Der Essraum ist zwischen 12.45 und 14.00 Uhr vorrangig für Schülerinnen und Schüler reserviert, die eine Mahlzeit einnehmen.
Regeln zur Nutzung digitaler Endgeräte
Grundsatz
Wir fördern das Arbeiten mit digitalen Endgeräten und die digitale Kompetenz, das heißt den sicheren und sinnvollen Umgang mit digitalen Endgeräten am Gymnasium Bornbrook. Am Gymnasium Bornbrook werden digitale Endgeräte grundsätzlich nur als Arbeitsmittel eingesetzt. Die Pausen und die Freistunden bleiben insbesondere für die Klassenstufen 5-8 dem sozialen Austausch, dem Spielen und der Erholung vorbehalten. Wir verpflichten uns als Schulgemeinschaft, diese Vereinbarung aktiv zu unterstützen und übernehmen insbesondere Verantwortung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler. Die Eltern tragen und begleiten diese Vereinbarung mit, indem sie entsprechend auf ihre Kinder einwirken.
Regelungen
Auf dem Schulgelände sind Smartphones und ähnliche internetfähige Endgeräte generell ausgeschaltet und in der Schultasche zu verstauen.
- Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 nutzen Laptops und Tablets für die schulische Arbeit.
- Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 können Smartphones im Oberstufenhaus nutzen.
- Lehrende nutzen Smartphones als zusätzliches Arbeitsgerät.
- Die Lehrkraft kann über Ausnahmen und den sinnvollen Einsatz im Unterricht entscheiden.
- Unautorisierte Bilder, Videos und Audiomitschnitte sowie Verleumdung, Beleidigungen oder Mobbing über digitale Medien sind (gesetzlich) generell verboten.
Umsetzung
- Für die Durchsetzung der Schulordnung sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verantwortlich.
- Wir empfehlen den Eltern in Klasse 5-10 die Smartphones der Kinder über die “Elternsteuerung” aktiv zu verwalten und während der Unterrichtszeit Social Media- und Messenger-Apps zu deaktivieren.
- Die Kommunikation zwischen Eltern und Schülerinnen und Schülern findet während der Unterrichtszeit nur im Ausnahmefall über das Mobiltelefon statt. Dieser Ausnahmefall wird von einer Lehrkraft begleitet. Über das Sekretariat kann jederzeit Kontakt zu den Erziehungsberechtigten und Angehörigen aufgenommen werden.
- Bei Missachtung der Schulordnung sind folgende abgestufte Sanktionen vorgesehen: Aufklärendes Gespräch, bei wiederholtem Verstoß Einbehaltung des Endgeräts bis zum Ende des Schultages durch die Schulleitung, bei häufigen Verstößen wird das Gerät an die Erziehungsberechtigten ausgegeben. Ansonsten greifen die Regeln des Schulgesetzes.
Begleitende Maßnahmen
- Die Regeln werden zu Beginn des Schuljahres in den Klassen bekannt gemacht und gut sichtbar im Schulgebäude kommuniziert.
- Zur Entwicklung der digitalen Kompetenz und im Folgenden der Medienkompetenz werden regelhaft Unterrichtsangebote zur Medienbildung in allen Klassenstufen etabliert.
- Eltern begleiten ihre Kinder bei der Ausbildung der digitalen und medialen Kompetenz und nutzen u.a. das Angebot des Elternrates zur Beratung und Fortbildung.
Anhang
Modalitäten für die sog. „Nachholstunde“
1. Die Nachholstunde schafft die Möglichkeit, versäumten Unterricht, nicht erledigte Aufgaben, versäumte Klassenarbeiten oder Klausuren u. Ä. am Freitag in der siebten Stunde unter Aufsicht nachzuholen.
2. Die Auflage kann Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I erteilt werden.
3. Bei Verspätungen: Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer erteilt die Auflage bei drei (nicht entschuldigten) Verspätungen innerhalb von 14 Tagen, ausweislich der Eintragungen im Klassenbuch. Die Mitteilung an die Eltern erfolgt formlos über das Mitteilungsfeld im Schulplaner. Die Aufgaben stellt und kontrolliert die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer oder eine Fachlehrkraft.
4. Bei versäumter Mitarbeit, wiederholt nicht erledigten Hausaufgaben etc: Die Erteilung der Auflage liegt im Ermessen der Fachlehrkraft, die diese Maßnahme unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einsetzt. Die Mitteilung an die Eltern erfolgt formlos über das Mitteilungsfeld im Schulplaner oder mit Formbrief. Die Aufgaben stellt und kontrolliert die betreffende Fachlehrkraft.
Computernutzungsordnung
Diese Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der Schule auf. Insbesondere müssen alle Nutzer darauf achten, dass:
- auch in der digitalen Kommunikation höfliche und respektvolle Umgangsformen eingehalten werden,
- mit den Computern der Schule und dazugehörigen Geräten sorgfältig umgegangen wird,
- die persönlichen Zugangsdaten für die Computernutzung (Passwort) geheim gehalten und ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden,
- fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht beachtet werden,
- illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden,
- persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern nicht unberechtigt im Internet veröffentlicht werden.
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen (Computerräume, Smartboards, Notebooks, Netbooks, Tablets, etc.) im Rahmen des Unterrichts und außerhalb des Unterrichts.
Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, das technische und das Verwaltungspersonal des Gymnasiums Bornbrook, wobei alle diese Personen im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet werden. Dies schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.
Diese Nutzungsordnung ergänzt die jeweils gültige Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
I-Serv-Benutzerkonten
E-Mail
Verbotene Nutzungen
Datenschutz
Datensicherheit
Schutz der Geräte
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Verhalten in den Computerräumen
Smartboards
Nutzung des Internets
Zurücksetzung von Schülerpasswörtern
Speichern personenbezogener Daten
Haftung
Sanktionen
Die Administratoren und die Schulleitung sind berechtigt, pädagogische Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Nutzungsordnung zu ergreifen. Dies beinhaltet u.a. die Löschung von unangebrachten bzw. störenden Einträgen und Dateien.
Bibliotheksordnung
Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung des Gymnasiums Bornbrook der Stadt Hamburg. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen zugelassen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich.
Anmeldung
Benutzerausweis
Ausleihe und Benutzung
Behandlung der Medien, Beschädigung, Verlust und Haftung
Aufenthalt in der Bibliothek
Nutzungsordnung Fachräume Naturwissenschaft
Die folgenden Regelungen gelten verbindlich für die Nutzung der naturwissenschaftlichen Fachräume.
Aufenthalt in den Räumen
Einschränkung der Nutzung
Ordnung halten
Essen und Trinken
Gefährliche Stoffe
Experimentieren / Gasabsperrung
Hausaufgabenregelung
Hausaufgaben sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Lernprozesses. Mit Hilfe von pädagogisch-didaktisch sinnvollen Hausaufgaben kann in Einzelarbeit der Unterricht in Ruhe nach- und vorbereitet werden, d.h. es kann zum Beispiel wiederholt, recherchiert, auswendig gelernt, geübt, vertieft und weitergedacht werden.
Umfang und Erledigung